Zahlungsmodalitäten

Kostenübernahme

Eine kunsttherapeutische Begleitung und / oder eine systemische Beratung durch eine*n Kunsttherapeut*in / Berater*in muss in der Regel privat bezahlt werden.

Unter den privaten Zusatzversicherungen gibt es aber einige wenige, die nach Abschnitt 19 (Psychotherapie) der Heilpraktiker-Gebührenordnung auch nicht-approbations-gebundene Therapien bezahlen (Kunsttherapie, Familientherapie, Gesprächstherapie). Bitte informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Krankenkasse.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass eine Person, die dringend Psychotherapie benötigt, aber keinen Platz bei einem niedergelassenen, approbierten Psychotherapeuten bekommt und mehrmals abgelehnt wurde, eine vorübergehende Kurzzeittherapie bei Kunsttherapeut*innen mit Heilerlaubnis für Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt bekommt. Hier muss sich Patient*in selbst um eine Klärung bemühen.

Für Kinder und Jugendliche ist eine Übernahme der Kosten nach psychosozialer Verordnung (§27 SGB VIII) möglich.

Ich möchte auch Menschen mit einem geringen Einkommen mein Angebot ermöglichen. Deshalb biete ich an, mein Honorar mit Ihnen zusammen nach Selbsteinschätzung zu berechnen und bespreche das gerne mit Ihnen.