• Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Für kurzfristig abgesagte Termine berechne ich 35,-€.

  • Behandelt ein HPP einen Patienten, ist die juristische Grundlage ein „Behandlungsvertrag”; dieser ist ein sogenannter „Dienstvertrag”, d.h. der/die Patient:in hat Anspruch
    auf eine Dienstleistung (die Behandlung).

    Eine Heilung wird hierbei nicht versprochen. Vielmehr behandelt der HPP entsprechend seiner Kenntnisse, Fähigkeiten oder Möglichkeiten für die/den betreffende/n Patient:in.

    Ein Behandlungsvertrag gilt automatisch als geschlossen, wenn die/der Therapeut:in seine Arbeit aufnimmt, auch dann, wenn er nach der Untersuchung (Anamnese) feststellt, dass er den
    Patienten nicht weiter behandeln kann oder darf.

    Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist zur Dokumentation verpflichtet, das heißt, er muss eine Patientenakte führen, in der Anamnese, Untersuchungen, Befunde und Diagnosen,
    sowie Aufklärungen und Behandlung fortführend dokumentiert werden müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kosten

  • Unverbindliches Vorgespräch: 60,–€.

    Eine Einheit (60 Minuten): 80,–€

    Die Preise gelten für Einzelsettings gleichermaßen wie für Familien. Wenn ich zu Ihnen komme, berechne ich für die Anfahrt bis 30 Minuten 7,–€.

    Notwendige Arbeitsmaterialien bringe ich mit.

  • Unverbindliches Vorgespräch: 60,–€.

    Eine Einheit: 85,–€

    Eine kunsttherapeutische Einheit im Einzelsetting dauert mindestens 60 Minuten bis maximal 75 Minuten und beinhaltet auch die Kosten für die verwendeten Materialien. Jede weitere halbe Stunde berechne ich mit 25,–€.

    Preise für Gruppen auf Anfrage.

  • Vor Ort (50 Minuten): 75,–€ / auch Familien. Für jede weitere angefangene halbe Stunde berechne ich 25,-€

    Walk & Talk (50 Minuten): ab 65,–€

    Run & Talk (ca. 60 Minuten): Preis auf Anfrage, nur nach individueller Absprache und inklusive vorbereitendem Gespräch

    Online (50 Minuten): 60,–€

  • Für Workshops und Projekttage inklusive Material richten sich die Preise auf Verhandlungsbasis je nach Dauer, Aufwand und Entfernung der Orte. Vorhandene Räumlichkeiten sollten genutzt werden können, Tageslicht und ein Wasseranschluss sind hilfreich.

weiteres

  • Eine kunsttherapeutische Begleitung und / oder eine systemische Beratung durch eine*n Kunsttherapeut*in / Berater*in muss in der Regel privat bezahlt werden.

    Unter den privaten Zusatzversicherungen gibt es aber einige wenige, die nach Abschnitt 19 (Psychotherapie) der Heilpraktiker-Gebührenordnung auch nicht-approbations-gebundene Therapien bezahlen (Kunsttherapie, Familientherapie, Gesprächstherapie). Bitte informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Krankenkasse.

    Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, dass eine Person, die dringend Psychotherapie benötigt, aber keinen Platz bei einem niedergelassenen, approbierten Psychotherapeuten bekommt und mehrmals abgelehnt wurde, eine vorübergehende Kurzzeittherapie bei Kunsttherapeut*innen mit Heilerlaubnis für Psychotherapie durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt bekommt. Hier muss sich Patient*in selbst um eine Klärung bemühen.

    Für Kinder und Jugendliche ist eine Übernahme der Kosten nach psychosozialer Verordnung (§27 SGB VIII) möglich.

    Ich möchte auch Menschen mit einem geringen Einkommen mein Angebot ermöglichen. Deshalb biete ich an, mein Honorar mit Ihnen zusammen nach Selbsteinschätzung zu berechnen und bespreche das gerne mit Ihnen.